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Hohe Hürden für Online-DurchsuchungenVermischtes, 27.02.2008, 13:13 Uhr KARLSRUHE - Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Online-Durchsuchung von Computern unter strengen Auflagen erlaubt. Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte von Verdächtigen ist nur dann zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen", heißt es in dem heute veröffentlichten Urteil der Karlsruher Richter. Das dem Verfahren zugrunde liegende nordrhein-westfälische Gesetz zu Online-Durchsuchungen erklärte das Gericht dagegen wegen zahlreicher Fehler für verfassungswidrig. |
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