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Automatische Kennzeichenerfassung eingeschränktVermischtes, 11.03.2008, 14:09 Uhr KARLSRUHE - Das Bundesverfassungsgericht hat der automatischen Erfassung von Autokennzeichen zum Fahndungsabgleich enge Grenzen gesetzt. Die Karlsruher Richter erklärten die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen Hessens und Schleswig-Holsteins für nichtig, da sie Autofahrer in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. Solch ein Eingriff in die Grundrechte der Bürger ist nur auf Grundlage klarer Gesetze zulässig, entschied das Gericht. Zudem muss etwa auf der Suche nach einem gestohlenen Auto jeder so genannte Nichttreffer sofort gelöscht werden. |
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