News:

Inzest weiter strafbar in Deutschland

Vermischtes, 13.03.2008, 12:34 Uhr

KARLSRUHE - Das höchste deutsche Gericht hat entschieden: Inzest bleibt strafbar.

Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist der Paragraf, der den Geschlechtsverkehr unter Geschwistern und anderen leiblichen Verwandten unter Strafe stellt, mit dem Grundgesetz vereinbar. Damit wies das Gericht die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Leipzig ab, der mit seiner Schwester vier Kinder hat. Der Mann ist bereits mehrfach wegen der Beziehung verurteilt worden und sollte zuletzt eine zweieinhalbjährige Haftstrafe antreten.


Weitere Vermischtes-Nachrichten: