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Stuttgarter Lehrerin verliert Kopftuch-StreitVermischtes, 18.03.2008, 14:52 Uhr MANNHEIM - Eine zum Islam konvertierte Lehrerin aus Stuttgart darf im Unterricht in Baden-Württemberg kein Kopftuch tragen. Eine Lehrerin verstoße gegen eine durch das Schulgesetz auferlegte Dienstpflicht, wenn sie in der Schule erkennbar aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung trage, urteilte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Das gelte auch dann, wenn die betreffende Lehrerin eine Beamtin auf Lebenszeit sei, die seit zahlreichen Jahren unbeanstandet von Schülern und Eltern mit dieser Kopfbedeckung in der Schule tätig sei. Damit hob der Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart auf, wo die Lehrerin durchgesetzt hatte, dass sie das Kopftuch tragen darf. |
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