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Vorratsdatenspeicherung teilweise unzulässigVermischtes, 19.03.2008, 14:50 Uhr KARLSRUHE - Das Bundesverfassungsgericht hat die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten vorerst gebilligt, aber deren Nutzung für die Strafverfolgung stark eingeschränkt. Nach einem Beschluss der Karlsruher Richter bleibt die Speicherung der Daten für sechs Monate zwar zulässig, doch dürfen die Daten vorerst nur zur Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden. Dem von etwa 30.000 Bürgern unterstützten Eilantrag gegen das seit Januar geltende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gaben die Verfassungshüter damit teilweise statt. Bei weniger schweren Straftaten ist die Weitergabe bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts untersagt. |
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