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Kein Vergleich im Telekom-Prozess

FRANKFURT - Zum Auftakt des größten Anleger-Prozesses in der deutschen Rechtsgeschichte ist ein Vergleich gescheitert. Die Anwälte der beklagten Deutschen Telekom lehnten vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main einen Vergleichsvorschlag von mehr als 16.000 Kleinaktionären ab, da die Klage unbegründet sei. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Anleger-Prospekt zum dritten Börsengang des Unternehmens im Jahr 2000. Der Prospekt informierte den Klägern zufolge nicht ausreichend über die Risiken der milliardenschweren Übernahme des US-Mobilfunkunternehmens VoiceStream. Außerdem sei das Immobilienvermögen der Telekom zu hoch angesetzt gewesen. Die Telekom weist sämtliche Klagepunkte zurück. Die Kleinaktionäre fordern rund 80 Millionen Euro als Schadenersatz.

07. April 2008, 17:50 Uhr

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