Bundestag lockert StammzellgesetzBERLIN - Der Bundestag erleichtert die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen in Deutschland. Künftig darf die Wissenschaft mit Stammzellen arbeiten, die vor dem 1. Mai 2007 gewonnen wurden. Bisher kann in Deutschland nur an embryonalen Stammzellen geforscht werden, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden und aus dem Ausland stammen. Für diesen Antrag votierten 346 Abgeordnete, 228 stimmten dagegen. Sechs enthielten sich. Zuvor waren sowohl ein Vorstoß zur völligen Abschaffung der Stichtagsregelung als auch ein Gesetzentwurf zum Verbot der Forschung mit embryonalen Stammzellen gescheitert. 11. April 2008, 12:01 Uhr |
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