News:
Ebay haftet bei NamensklauIT, 11.04.2008, 17:39 Uhr KARLSRUHE - Das Internetauktionshaus Ebay muss aktiv werden, wenn Betrüger die Namen ehrlicher Internetnutzer auf der Auktionsplattform missbrauchen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Demnach kann Ebay zwar nicht zugemutet werden, Verletzungen von Namensrechten im Voraus zu prüfen. Die Firma sei aber dazu verpflichtet, wenn sie auf eine konkrete Rechtsverletzung hingewiesen wird. Im konkreten Fall hatte ein Krimineller unter dem Namen des Klägers Billigpullover verkauft. Ebay sperrte zwar auf den Hinweis des Klägers den Anbieter, dieser meldete sich aber einfach immer wieder an. |
Weitere IT-Nachrichten:
|

